Am 8. Oktober 2017 sind Kommunalwahlen. Sie sind Ausländer und wohnen in Luxemburg? Dann schließen Sie sich den Luxemburgern und den ausländischen Bürgern an, die sich bereits in die Wählerliste haben eintragen lassen, und beteiligen Sie sich aktiv am politischen Geschehen Ihrer Gemeinde! Nutzen Sie Ihr Stimmrecht !
WARUM WÄHLEN ?
Wählen bedeutet seiner Stimme Gewicht verleihen: SIE können sich aktiv in Ihrer Gemeinde engagieren, indem Sie Ihre Vertreter (Gemeinderatsmitglieder) wählen, die sich in den kommenden sechs Jahren für Ihre Interessen einsetzen werden.
Hier eine Auswahl der Verantwortungsbereiche der Gemeinden:
• Ausstattung von Grundschulen und finanzielle Unterstützung von Schülern;
• Dienste des Standesamtes (Geburten, Eheschließungen, Todesfälle, Partnerschaften);
• Gemeindebebauungsplan und städtische Entwicklung (Baugenehmigungen);
• Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung;
• Abfallentsorgung;
• Gestaltung von Betreuungseinrichtungen (maisons relais, Krippen…);
• Einrichtung von Beratungsstrukturen zugunsten der Beteiligung der Bürger an
Gemeindeangelegenheiten;
• Organisation von Sportmöglichkeiten oder Kulturveranstaltungen;
• Integrationsmaßnahmen zur Förderung des Kontakts zwischen Gemeindemitgliedern;
• Bau und Verwaltung von Sozialwohnungen.
Nicht wählen heißt anderen Ihre Stimme zu überlassen !
WIE KANN ICH WÄHLEN?
Sämtliche in Luxemburg ansässige ausländische Personen, egal welcher Nationalität, können an den Kommunalwahlen teilnehmen, vorausgesetzt:
• Sie sind 18 am Tag der Wahl. Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, die dies jedoch am Tag der Wahl im Jahr 2017 sein werden, dürfen sich ebenfalls registrieren lassen;
• Sie sind zum Zeitpunkt der Registrierung seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg wohnhaft;
• Sie lassen sich bis einschließlich den 13. Juli 2017 in die Wählerliste eintragen.
WIE UND WO KANN ICH MICH EINTRAGEN LASSEN?
Die Eintragung ist ganz einfach. Gehen Sie zu Ihrer Gemeindeverwaltung und legen Sie folgende Dokumente vor:
• einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung…);
• eine bzw. mehrere von Ihrer Gemeindeverwaltung ausgestellte Aufenthaltsbescheinigungen als Beleg dafür, dass Sie zum Zeitpunkt der Registrierung seit fünf Jahren in Luxemburg wohnen.
Sie können sich ab sofort bis einschließlich den 13. Juli 2017 eintragen lassen!
• Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, sind Sie für die Kommunalwahlen im Jahr 2017
nicht zulässig.
• Einmal eingetragen, bleiben Sie es solange wie Sie in Luxemburg wohnen.
• Sie sind wahlpflichtig.
• In bestimmten Fällen ist Briefwahl zugelassen.
• Sie verlieren nicht das Wahlrecht in der Gemeinde Ihres Heimatlandes.
Details: http://www.jepeuxvoter.public.lu/de.html